Eine schallende Ohrfeige musste Ministerpräsident Markus Söder am Dienstagnachmittag vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einstecken. Die 15-Kilometer-Grenze für Bewohner in Corona-Hotspots ist hinfällig. Bei Verstößen wurden bisher 500 Euro Bußgeld fällig. Für viele Tagesausflügler und Familien ist das Urteil der Befreiungsschlag. Eine solche Einschränkung ist in einer Großstadt wie Berlin kaum spürbar, trifft aber gerade ländliche Gegenden hart, wo man schon etliche Kilometer zum Einkaufen oder zu Freunden und Bekannten fährt. Die Zahl der Einsprüche gegen Bußgelder könnte jetzt signifikant steigen.
Corona-Peitschenschwinger Söder erfährt mittlerweile immer öfter Breitseite. So setzte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erst am 22. Januar das bayernweit verhängte Verbot des Trinkens von Alkohol in der Öffentlichkeit außer Kraft. Dieses werteten die Juristen in einer ausführlich verfassungsrechtlichen Argumentation als formell und materiell grundgesetzwidrig. Auch beim Lockdown ist das letzte Wort noch nicht gesprochen: Jetzt schwenken selbst CSU und Freie Wähler auf die AfD-Linie um und fordern per Dringlichkeitsantrag im bayerischen Landtag eine Exit-Strategie für den Lockdown.
Es tut sich langsam etwas! Gerichte wie in München oder Weimar zeigen klar auf, dass die Grundrechtseinschränkungen so nicht statthaft sind. Sicher werden noch weitere Klagen folgen, denn die Bürger haben die Politik der Bevormundung, das Einschränken selbstverständlicher Freiheiten inzwischen gründlich satt. Da hilft es auch nichts, dass die CSU und die Freien Wähler die Gunst der Stunde nutzen wollen, um den verprellten Wählern nach dem Mund zu reden, wo es nur die AfD bisher nicht an Klarheit fehlen ließ.